Die Positionen der Parteien zu Informationsfreiheit und Transparenz

Unser Bündnismitglied, der Bund der Steuerzahler Hessen, hat anlässlich der kommenden Landtagswahl am 28. Oktober die Parteien befragt, ob sie das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln wollen. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Die Befragung wurde um die Piratenpartei ergänzt. 

 

Wir haben mit der kompletten Neuregelung des Hessischen Datenschutzrechtes (HDSIG) unter Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben und Installierung eines eigenen Abschnitts zur Informationsfreiheit einen umfassenden Gesetzentwurf verabschiedet, der Hessens Ruf als Vorreiter im Bereich Datenschutz gerecht wird. Mit der Möglichkeit für die Kommunen, eigene Satzungen zu erlassen haben wir einen guten Ausgleich zwischen transparentem Verwaltungshandeln, der kommunalen Selbstverwaltung und einer praxisgerechten Anwendung gefunden. Die genauen Auswirkungen müssen und werden wir in der kommenden Zeit beobachten und bewerten, um die Informationsfreiheit in Hessen realitätsnah weiterzuentwickeln.

 

Informationsfreiheit ist die notwendige Voraussetzung für Partizipation und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Wir werden deshalb den Zugang zu Informationen der Verwaltung erheblich erleichtern, um eine sinnvolle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Wir brauchen ein echtes Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das diesen Namen auch verdient. Begleitend zum IFG ist eine Förderung der Nutzung von Daten durch Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nötig.

 

Wir stehen für eine Innenpolitik, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und wirksam schützt. Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzung für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind notwendige Voraussetzung für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Wir GRÜNEN setzen uns deshalb für novellierte Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern ein, die die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Wir wollen nächste Wahlperiode in diesem Sinne die landesrechtlichen Regelungen evaluieren und dann zielgenau nachsteuern.

 

Das aktuelle hessische Informationsfreiheitsgesetz verdient seinen Namen nicht und eignet sich deshalb auch nicht als Grundlage für eine Weiterentwicklung. Als einziges Bundesland sind in Hessen nur die Landesbehörden zur Auskunft verpflichtet, obwohl nach den Erfahrungen anderer Länder das größte Interesse an Informationen besteht, die kommunalen Behörden vorliegen. Es gibt etliche Ausnahmen. Auch ist die Polizei komplett von der Auskunftspflicht ausgenommen. Nirgendwo sonst ist das so. Wir brauchen ein ganz anderes Gesetz, wie DIE LINKE es schon seit Jahren fordert: Ein Transparenzgesetz, in dem Pflichten zur aktiven Veröffentlichung vorgesehen sind, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger erst als Bittsteller auftreten müssen. Das Hamburger Transparenzgesetz ist ein sehr gutes Vorbild, mit dem seit 2012 gute Erfahrungen gemacht werden. Das könnte man als Basis nehmen.

 

Mit dem neuen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz sind erstmalig in Hessen auch Regelungen zur Informationsfreiheit und zum Informationszugang verabschiedet worden. Diese Regelungen können aber nur ein erster Schritt sein. Hessen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Denn erst durch einen selbstbestimmten Informationsaustausch wird eine freie demokratische Willensbildung ermöglicht. Dem wird das neue Gesetz nur in Teilen gerecht. Mit der Landtagswahl findet auch die Volksabstimmung zur Änderung der Hessischen Verfassung statt. Eine der wesentlichen Änderungen stellt der von den Freien Demokraten initiierte Artikel 12a dar. Dieser sieht ein Datenschutzgrundrecht und ein Computergrundrecht vor. Der Artikel dient dem Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter und hilft, die Computer der Bürgerinnen und Bürger vor heimlichen Zugriffen zu bewahren.

 

Das vor wenigen Wochen inkraft getretene hessische Gesetz zur Informationsfreiheit „Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)“ wird von der AfD als sehr restriktiv empfunden. Als Partei, die sich der Transparenz staatlichen Handelns und der Bürgernähe verpflichtet fühlt halten wir die von diesem Gesetz eingeräumten Informationsmöglichkeiten für unzureichend und streben Verbesserungen insbesondere auf Gemeinde- und Kreisebene an.

 

Wir sind hierzu noch in der Sondierungsphase mit den Mitgliedern. Aus den positiven Antworten werden wir unserer Position für 2023 erarbeiten.

 

Die Digitalisierung bringt große Chancen für eine transparente Verwaltung mit sich. Wir PIRATEN fordern die Einführung eines Transparenzgesetzes für das Land Hessen und die hessischen Kommunen nach Hamburger Vorbild. In Zukunft soll es zum Standard  werden, dass die Verwaltung selbst alle Informationen, Verträge und weiteren Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht. Unterlagen sind gegebenenfalls anonymisiert zu veröffentlichen. Ein Informationsfreiheitsgesetz, bei dem die Menschen ein Auskunftsrecht erhalten und selbst Informationen anfordern können, kann als Brückentechnologie dienen, bis die Verwaltung vollständig transparent arbeitet.

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